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Allgemeine Mietbedingungen Bovag

Allgemeine Mietbedingungen BOVAG Fahrradunternehmen (Fahrrad / E-Bike (außer Hochgeschwindigkeits-E-Bike))

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BOVAG-Fahrradunternehmen wurden in Absprache mit dem Verbraucherverband und dem ANWB im Rahmen der Selbstregulierungsberatung der SER-Koordinierungsgruppe (CZ) erstellt und treten am 1. Mai 2016 in Kraft. DEFINITIONEN In Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen: Fahrrad: ein- und zwei- oder mehrrädriges Fahrzeug, das mit Muskelkraft über Pedale angetrieben wird und eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h hat, einschließlich des/der gemieteten Zubehör(s); Mieter: die natürliche oder juristische Person, die als Mieter den Mietvertrag abschließt; Vermieter: die natürliche oder juristische Person, die Mitglied der BOVAG Bicycle Companies ist und den Mietvertrag als Vermieter abschließt; Verbraucher: der Mieter, der eine natürliche Person ist und den Mietvertrag zu Zwecken abgeschlossen hat, die nicht seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können; Schaden des Vermieters: der finanzielle Verlust, den der Vermieter erleidet infolge von: Beschädigung (einschließlich ungewöhnlicher Abnutzung) oder Verlust des Fahrrads, von Zubehör (z. B. eines Schlüssels) oder von Fahrradteilen. Dieser Schaden umfasst die Kosten für den Ersatz (von Zubehör und Teilen) des Fahrrads und den Verlust von Mieteinnahmen; Fahrer: der tatsächliche Fahrer des Fahrrads; schriftlich: schriftlich oder elektronisch.

Artikel 1 – Anwendbarkeit Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fahrradmietverträge zwischen Vermieter und Mieter.

Artikel 2 – Das Angebot 1. Der Mieter kann wählen, ob der Vermieter ein Angebot schriftlich oder mündlich abgibt. 2. Ein Angebot kann widerrufen werden, wenn das Angebot von der Verfügbarkeit eines Fahrrads abhängig ist. Andernfalls kann das Angebot 14 Tage lang nicht widerrufen werden. Das Angebot kann sofort nach Abgabe angenommen werden. 3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung von: - dem Fahrrad; - die Mietdauer; - der Mietbetrag; - die Zahlungsart; - die möglichen zusätzlichen Kosten; - die Höhe des Selbstbehalts, unabhängig davon, ob dieser Selbstbehalt abgekauft werden kann oder nicht - die mögliche Anzahlung oder eine andere Art der Sicherheitsleistung. Diese Kaution beträgt maximal 50 € und kann in bar oder auf andere Weise bezahlt werden; - die Tatsache, dass die Annahme des Angebots nicht unverbindlich ist. 4. Das Angebot enthält die Öffnungszeiten des Unternehmens und die Telefonnummer, unter der das Unternehmen erreichbar ist. 5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Angebot beigefügt. Sofern eine Einbindung in das Angebot nicht möglich ist, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich bei Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt, bei telefonischem Mietvertragsabschluss jedoch erst später.

Artikel 3 – Der Vertrag 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots zustande. Der Vermieter bestätigt die mündliche Vereinbarung schriftlich, geschieht dies jedoch nicht, bleibt die Vereinbarung bestehen. 2. Der Mietvertrag gilt für den Zeitraum und den Tarif, wie er im Mietvertrag angegeben oder anderweitig vereinbart ist. Im Mietvertrag sind Tag und Uhrzeit des Mietbeginns und -endes festgelegt.

Artikel 4 – Kündigung (Bedenkzeit) Mieter haben ein Kündigungsrecht von 14 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages. Dies gilt nicht, wenn der Mietvertrag im direkten Kontakt zwischen Vermieter und Mieter innerhalb einer Verkaufsfläche, beispielsweise an der Miettheke, zustande gekommen ist. Sie gilt auch dann nicht, wenn die Miete mit Zustimmung des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist durchgeführt wurde und der Verbraucher damit einverstanden ist, dass kein Kündigungsrecht besteht. Wenn die Anmietung während der Bedenkzeit mit Zustimmung des Verbrauchers teilweise durchgeführt wurde, zahlt der Verbraucher die Leistung bei Kündigung während der Bedenkzeit anteilig.

Artikel 5 – Preis und Preisänderungen 1. Der Mietbetrag und eventuelle Zusatzkosten werden im Voraus vereinbart. Dies gilt auch für die Möglichkeit einer zwischenzeitlichen Preisänderung. Der Mietbetrag wird im Mietvertrag deutlich angegeben. 2. Sollte es innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss zu einer Preisänderung kommen, hat dies keine Auswirkung auf den vereinbarten Preis. 3. Der Verbraucher kann den Vertrag kündigen, wenn sich der Preis drei Monate nach Vertragsschluss, aber vor Beginn der Mietzeit erhöht. 4. Der zweite Absatz gilt nicht für Preisänderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, beispielsweise eine Erhöhung aufgrund der Mehrwertsteuer. 5. Dem Mieter können nur die vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt werden. Allerdings muss der Mieter dem Vermieter Schadensersatz leisten, wenn hierfür ein Grund vorliegt.

Artikel 6 – Mietdauer und Mietdauerüberschreitung 1. Der Mieter muss das Fahrrad spätestens am Tag und zur Uhrzeit zurückgeben, an dem die Mietdauer endet. Die Adresse steht im Mietvertrag. Ist eine andere Adresse vereinbart, muss das Fahrrad fristgerecht dort angeliefert werden. Der Vermieter muss das Fahrrad während der Öffnungszeiten entgegennehmen. 2. Die Rückgabe des Fahrrades außerhalb der Öffnungszeiten oder an einer anderen Adresse durch den Mieter ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. 3. Wird das Fahrrad nach Ablauf der (ggf. verlängerten) Mietzeit nicht wie vereinbart zurückgegeben, kann der Vermieter das Fahrrad unverzüglich zurücknehmen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Mieters bestehen bis zur Rückgabe des Fahrrads an den Vermieter fort. 4. Gibt der Mieter das Fahrrad nicht rechtzeitig zurück, kann der Vermieter dem Mieter für jede Stunde verspäteter Rückgabe des Fahrrads 20 % des Tagesmietpreises in Rechnung stellen. Bei einer Überschreitung der Mietdauer um fünf Stunden kann pro Tag bis zum 1½-fachen des Tagesmietpreises berechnet werden. Darüber hinaus kann der Vermieter Schadensersatz verlangen, und zwar sowohl für bestehende Schäden als auch für Folgeschäden. Sollte eine Rückgabe des Fahrrades nicht möglich sein und bleiben, wird kein höherer Mietpreis erhoben. Die Erhöhung des Mietpreises gilt nicht, wenn der Mieter nachweist, dass die Überschreitung der Mietdauer auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Artikel 7 – Stornierung Bei Stornierung eines Vertrages durch den Mieter kann der Vermieter folgende Stornierungskosten in Rechnung stellen: - bei Stornierung bis zum 30. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: die Anzahlung mit maximal 10 % des Mietpreises der Mietbetrag; - bei Stornierung vom 30. Tag (einschließlich) bis zum 7. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 30 % des Mietpreises; - bei einer Stornierung vom 7. Tag (einschließlich) bis zum 3. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 50 % des Mietpreises; - bei Stornierung ab dem 3. Tag (einschließlich) bis 1 Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 90 % des Mietpreises; - bei Stornierung weniger als 1 Tag vor Mietbeginn: der volle Mietbetrag.

Artikel 8 – Zahlung 1. Bei Mietbeginn kann der Vermieter die Zahlung einer Kaution verlangen. 2. Sobald das Fahrrad zurückgegeben wurde, erstattet der Vermieter die Kaution. Ausstehende Kosten kann der Vermieter begleichen. 3. Im Schadensfall des Vermieters wird dieser ebenfalls von der Kaution abgezogen. Diese Rückzahlung erfolgt, sobald klar ist, wie viel Restbetrag noch übrig ist. Die Rückzahlung erfolgt selbstverständlich innerhalb von zwei Monaten. 4. Wenn eine andere Person dem Vermieter einen Schaden zugefügt hat und der Vermieter von diesem Dritten eine vollständige Entschädigung erhalten hat, wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Behebung des Schadens zurückerstattet. Der Vermieter wird sich bemühen, durch Dritte verursachte Schäden schnellstmöglich wiedergutzumachen. Der Vermieter hält den Mieter über seine Bemühungen auf dem Laufenden. 5. Beginnt die Mietzeit innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, kann der Vermieter eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Mietpreises verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Mietsumme unmittelbar nach der Mietzeit zu zahlen. Sonstige Beträge sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Der Mieter muss den fälligen Betrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bezahlen. Tut er dies nicht, wird der Vermieter nach Ablauf dieser Frist eine kostenlose Zahlungserinnerung versenden und dem Mieter die Möglichkeit geben, den ausstehenden Betrag innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu begleichen. Erfolgt die Zahlung auch nach Ablauf der Zahlungserinnerung nicht, ist der Vermieter berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen zu verlangen. Diese Zinsen entsprechen den gesetzlichen Zinsen. Gerichts- und außergerichtliche Kosten, die einer Partei für die Durchsetzung einer Schuld entstehen, können der anderen Partei in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Kosten unterliegt (gesetzlichen) Grenzen. Hiervon kann zum Vorteil des Mieters abgewichen werden.

Artikel 9 – Pflichten des Mieters 1. Der Mieter hat das gemietete Fahrrad pfleglich zu behandeln und sicherzustellen, dass er es bestimmungsgemäß nutzt. Beispielsweise muss er das Ladegerät richtig handhaben und es regelmäßig aufladen. Es ist verboten, das Fahrrad auf einer Rundstrecke oder in einem Gelände zu benutzen, für das das Fahrrad nicht geeignet ist. Das Fahrrad muss immer mit den mitgelieferten Schlössern möglichst an einem festen Gegenstand verschlossen werden. 2. Der Mieter muss das Fahrrad in demselben Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Mieter jegliche Änderungen am Fahrrad rückgängig machen muss. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er am Fahrrad Verbesserungen vorgenommen hat, die entfernt werden müssen. 3. Der Mieter hat das Gepäck auf dem Fahrrad sorgfältig zu sichern. Auf der Rückbank sind keine Erwachsenen erlaubt, nur Kinder im Kindersitz. 4. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass niemand das Fahrrad nutzt, der aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung dazu nicht in der Lage ist. 5. Der Mieter darf das Fahrrad nicht weitervermieten. 6. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Fahrrad in andere Länder außer Belgien und Deutschland mitzunehmen. Wenn der Vermieter dies in einer schriftlichen Vereinbarung anders regelt, kann das Fahrrad auch in diese anderen Länder gemäß dieser Vereinbarung transportiert werden. 7. Wenn das Fahrrad kaputt ist, gilt Artikel 10 Absatz 1 und der Mieter darf nicht weiter damit fahren, wenn dadurch die Situation verschlimmert wird. 8. Der Mieter ist verpflichtet, die Personen, denen er das Fahrrad überlässt, über die Mietregeln zu informieren und dafür zu sorgen, dass diese auch eingehalten werden. 9. Der Mieter hat die Schlüssel des Fahrrades sorgfältig zu behandeln.

Artikel 10 - Anweisungen für den Mieter 1. Wenn das Fahrrad sichtbar kaputt ist, beschädigt wurde oder verloren geht, muss der Mieter diese Anweisungen befolgen: - Der Mieter informiert den Vermieter darüber; - Der Mieter tut, was der Vermieter von ihm verlangt; - der Mieter dem Vermieter oder seinem Versicherer auf eigene Initiative oder auf Anfrage alle Informationen und relevanten Unterlagen zur Verfügung stellt; - der Mieter das Fahrrad so hinterlässt, dass es ordnungsgemäß vor Beschädigung oder Verlust geschützt ist; - Der Vermieter möchte möglicherweise von jemand anderem eine Entschädigung verlangen. Es kann auch vorkommen, dass ein Dritter der Meinung ist, der Vermieter müsse ihm eine Entschädigung zahlen und der Vermieter möchte dagegen Einspruch erheben. In solchen Fällen muss der Mieter mitwirken. 2. Bei Verlust des Fahrrades ist der Mieter verpflichtet, dies der örtlichen Polizei zu melden.

Artikel 11 – Pflichten des Vermieters 1. Wenn der Vermieter dem Mieter ein (Elektro-)Fahrrad überlässt, verfügt er über das vereinbarte Zubehör und die Spezifikationen sowie über die in den Niederlanden vorgeschriebene Ausrüstung. Das Fahrrad muss zudem sauber, gepflegt und (soweit dem Vermieter bekannt) in einem guten technischen Zustand sein. Bei einem Elektrofahrrad ist der Akku voll aufgeladen. 2. Der Mieter erhält ein kostenloses Upgrade, sofern kein Fahrrad der vereinbarten Kategorie zur Verfügung gestellt werden kann. Ein solches Upgrade ist nicht möglich, wenn das vereinbarte Fahrrad bereits der höchsten Kategorie angehört. 3. Im Mietvertrag sind Telefonnummern angegeben, unter denen sich der Mieter während und außerhalb der Öffnungszeiten melden kann. 4. In den Niederlanden, Belgien und Deutschland gibt es ausreichend Pannenhilfe. Für andere Länder gilt die Pannenhilfe nur, wenn die Parteien vereinbart haben, dass das Fahrrad in diesen Ländern genutzt werden darf. 5. Eine angemessene Pannenhilfe bedeutet in jedem Fall, dass ein möglichst gleichwertiger Ersatztransport durch den Vermieter angeboten wird, wenn ein Defekt am Fahrrad behoben werden muss. Das Fahrrad wird umgehend repariert, sofern dies nicht zumutbar ist. Ist eine Panne auf Ihr eigenes Verschulden zurückzuführen, werden die Kosten für die Hilfeleistung vom Vermieter nicht erstattet. 6. Der Vermieter wird das Fahrrad bei Rückgabe durch den Mieter unverzüglich auf etwaige Schäden untersuchen. Dies gilt sowohl bei der Rückgabe des Fahrrads in der eigenen Filiale als auch bei der Rückgabe des Fahrrads in einer anderen Filiale desselben Geschäfts. 7. Im Falle einer Beschädigung des Fahrrads im Ausland trägt der Vermieter die Kosten für die Rückführung des Fahrrads, es sei denn, Artikel 12 Absatz 2 findet Anwendung. Artikel 12 – Haftung des Mieters für Schäden 1. Der Mieter haftet für Schäden, die dem Vermieter pro Schadensfall entstehen, bis zur Höhe des im Mietvertrag festgelegten Selbstbehalts. Bei Fahrrädern beträgt die Selbstbeteiligung maximal 150 €, bei Elektrofahrrädern maximal 300 €. 2. Wenn der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter entgegen Artikel 9 etwas getan oder unterlassen hat, muss der Mieter dem Vermieter den dem Vermieter entstandenen Schaden grundsätzlich vollständig ersetzen. Eine erste mögliche Ausnahme hiervon besteht darin, dass der Mieter nachweist, dass ihm diese Handlung oder Unterlassung nicht zuzurechnen ist. Eine zweite Ausnahme könnte sein, dass es nicht zumutbar und fair ist, dass der Mieter alles erstatten muss. 3. Der Mieter bleibt für vom Vermieter verursachte Schäden bis zu dem Zeitpunkt haftbar, zu dem der Vermieter das Fahrrad tatsächlich überprüft oder überprüfen lässt. Der Vermieter wird das Fahrrad bei erster Gelegenheit inspizieren und den Mieter unverzüglich informieren, wenn Schäden festgestellt werden. 4. Nimmt der Mieter eine andere Person als Beifahrer auf dem Fahrrad mit oder überlässt der Mieter einer anderen Person die Nutzung des Fahrrads, so haftet der Mieter für das, was diese Personen tun oder unterlassen, gemäß Artikel 12 Absätze 1 und 2 dieser Bedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Artikel 13 – Mängel am Fahrrad und Haftung des Vermieters 1. Wenn der Mieter den Vermieter auffordert, Mängel zu beheben, muss der Vermieter dies grundsätzlich tun. Dies ist nicht erforderlich, wenn ein Mangel tatsächlich nicht behoben werden kann. Dies ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Mieter dies angesichts des Geldes, das der Vermieter dafür aufwenden müsste, nicht vernünftigerweise vom Vermieter verlangen kann. Haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für den Mangel oder für die Folgen des Mangels, muss der Vermieter die Mängel nicht beheben, auch wenn der Mieter dies verlangt hat. 2. Konnte jemand, der einen Personenschaden erlitten hat, diesen Schaden von seinem Schadensversicherungsträger geltend machen oder hat er hierfür eine andere Zahlung erhalten, so haftet der Vermieter nicht für diesen Personenschaden. 3. Die Bestimmungen des Artikels 13 Absatz 2 gelten jedoch nicht, wenn ein Personenschaden vorliegt, der Vermieter die Mängel jedoch bei Abschluss des Mietvertrages kannte oder kennen musste oder die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden . vom Vermieter. 4. Die angegebene Reichweite eines Elektrofahrrads ist lediglich eine Schätzung.

Artikel 14 – Schäden und Reparaturen 1. Reparaturen am Fahrrad gehen zu Lasten des Vermieters, es sei denn, die Reparatur ist auf einen unvorsichtigen Gebrauch des Fahrrads zurückzuführen. 2. Der Mieter darf das Fahrrad nur mit Zustimmung des Vermieters von einer anderen Person als dem Vermieter reparieren lassen. Der Vermieter erteilt diese Zustimmung, wenn dies unter Berücksichtigung des Mangels selbst und der sonstigen Umstände vernünftigerweise erforderlich ist. 3. Abweichend von Absatz 2 ist es dem Mieter gestattet, platte Reifen sowie Leuchtmittel und Batterien der Fahrradbeleuchtung auf eigene Kosten und Gefahr zu reparieren oder auszutauschen. Das bedeutet, dass keine Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. 4. Sollte das Fahrrad während der Mietzeit beschädigt werden, ist der Mieter verpflichtet, das beschädigte Fahrrad an dem Ort zurückzugeben, an dem es gemietet wurde. Bei der Schadensmeldung können die Parteien vereinbaren, dass diese an einem anderen Ort erfolgt. 5. Der Mieter muss Schäden am Fahrrad so schnell wie möglich dem Vermieter melden. 6. Wenn der Vermieter das gemietete Fahrrad nicht rechtzeitig repariert, obwohl der Vermieter dies tun müsste, kann der Mieter die Reparaturen selbst durchführen oder durchführen lassen und die Erstattung seiner angemessenen Kosten verlangen. 7. Der Vermieter ist in folgenden Fällen zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die durch einen Mangel am Fahrrad verursacht wurden: - Der Mangel war bereits bei Abschluss des Mietvertrags vorhanden und der Vermieter wusste von dem Mangel oder hätte ihn kennen müssen; - der Mangel zu diesem Zeitpunkt bereits vorhanden war, der Vermieter dem Mieter jedoch bei der Terminvereinbarung mitgeteilt hat, dass das Fahrrad den Mangel nicht aufwies; - der Mangel nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, aber dem Vermieter zuzurechnen ist.

Artikel 15 – Beendigung des Mietverhältnisses 1. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen und das Fahrrad zurücknehmen, wenn: - der Mieter einer oder mehreren seiner Verpflichtungen während der Mietzeit nicht, nicht rechtzeitig oder nicht nachkommt diese nicht vollständig erfüllt, es sei denn, dies ist für eine Auflösung nicht schwerwiegend genug; - der Mieter stirbt, unter Vormundschaft steht, einen Zahlungsaufschub beantragt, für zahlungsunfähig erklärt wird oder das Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen für anwendbar erklärt wird; - Der Vermieter weiß, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, dass er bei Kenntnis davon den Mietvertrag mit dem Mieter nicht (auf diese Weise) abgeschlossen hätte. In diesem Fall kann der Vermieter weiterhin Kosten-, Schadens- und Zinsersatz verlangen. 2. Der Mieter wird mit dem Vermieter bei der Rückgabe des Fahrrades voll kooperieren. 3. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter infolge einer Auflösung auf der Grundlage dieses Artikels entstehen.

Artikel 16 – Beschwerden und Schlichtungsmodalitäten 1. Beschwerden über die Umsetzung des Vertrags müssen vollständig und klar beschrieben beim Vermieter eingereicht werden, und zwar rechtzeitig, nachdem der Mieter festgestellt hat, dass seiner Meinung nach etwas schief gelaufen ist. Kommt der Mieter zu spät, kann er seine Rechte verlieren. 2. Stellt sich heraus, dass der Mieter mit dem Ergebnis der Beschwerdebearbeitung durch den Vermieter nicht zufrieden ist, gilt Folgendes: Der Mieter kann innerhalb von sechs Wochen nach seinem Entstehen eine Streitigkeit bei BOVAG Mediation einreichen. Der Vermittlungsversuch erfolgt nach Maßgabe der vorab dem Mieter und Vermieter mitgeteilten Regelungen. Die Adresse von BOVAG Mediation lautet: Postbus 1100, 3980 DC in Bunnik. Tel.-Nr. 030 - 569 53 95. Die Beschwerde muss die Auslegung oder Umsetzung dieser allgemeinen Mietbedingungen betreffen. Selbstverständlich kann der Mieter die Beschwerde auch bei der Schlichtungsstelle einreichen.

Artikel 17 - Streitbeilegung 1. Streitigkeiten zwischen dem Mieter, der zu Zwecken handelt, die außerhalb seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit liegen, und dem Vermieter über den Abschluss oder die Ausführung von Verträgen über Dienstleistungen und Waren, die vom Vermieter zu liefern oder zu liefern sind, können mit angemessener Frist gelöst werden Beachten Sie Folgendes: Bestimmte Angelegenheiten werden sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter dem Streitbeilegungsausschuss für Fahrzeugvermietung vorgelegt. Adresse: The Disputes Committee, Postfach 90600, 2509 LP in Den Haag (Besucheradresse: Borderwijklaan 46, 2591 XR in Den Haag). 2. Eine Streitigkeit wird nur dann von der Schlichtungskommission bearbeitet, wenn der Mieter seine Beschwerde zuvor fristgerecht beim Vermieter eingereicht hat. Eine Streitigkeit entsteht, wenn die Beschwerde des Mieters vom Vermieter und/oder durch den Vermittlungsversuch der BOVAG Bemiddeling nicht zufriedenstellend gelöst wurde. 3. Führt die Beschwerde nicht zu einer Lösung, muss die Streitigkeit spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Mieter die Beschwerde beim Vermieter eingereicht hat, schriftlich oder in einer anderen von der Streitbeilegungskommission zu bestimmenden Form beim Vermieter eingereicht werden Vermieter. Eine Streitigkeit entsteht, nachdem die Beschwerdebearbeitung durch den Vermieter und/oder durch den Vermittlungsversuch von BOVAG Bemiddeling nicht gelöst werden konnte. 4. Legt der Mieter eine Streitigkeit dem Schlichtungsausschuss vor, ist der Vermieter an diese Wahl gebunden. Möchte der Vermieter eine Streitigkeit dem Schlichtungsausschuss vorlegen, muss er den Mieter auffordern, innerhalb von fünf Wochen sein Einverständnis zu erklären. Der Vermieter muss ankündigen, dass es ihm freisteht, nach Ablauf der vorgenannten Frist den Streit dem Gericht vorzulegen. 5. Der Streitbeilegungsausschuss entscheidet nach Maßgabe der für ihn geltenden Regelungen. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses werden nach Maßgabe dieser Ordnung im Wege verbindlicher Beratung getroffen. Das Reglement wird auf Anfrage zugesandt. Für die Bearbeitung einer Streitigkeit wird eine Gebühr fällig. 6. Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist ausschließlich der Richter oder der oben genannte Streitbeilegungsausschuss zuständig.

Artikel 18 – Einhaltungsgarantie 1. BOVAG garantiert die Einhaltung der verbindlichen Empfehlung durch ihre Mitglieder, wenn der Vermieter der verbindlichen Empfehlung nicht nachkommt, es sei denn, das Mitglied beschließt, die verbindliche Empfehlung innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Übermittlung dem Gericht zur Überprüfung vorzulegen. und das Urteil, in dem der Richter den verbindlichen Rat für unverbindlich erklärt, ist rechtskräftig geworden. 2. Die Bürgschaft der BOVAG betrifft einen von der BOVAG zu zahlenden Betrag von maximal 450 € gegen Abtretung der Forderung des Mieters. Bei Beträgen über 450 € pro Streitfall zahlt BOVAG unter den gleichen Bedingungen den Höchstbetrag von 450 € an den Mieter aus. Für den Selbstbehalt wird dem Mieter angeboten, seine Forderung an BOVAG abzutreten, woraufhin BOVAG gegebenenfalls die gerichtliche Zahlung einfordert. In diesem Fall verpflichtet sich BOVAG, die eingezogenen Beträge an den Mieter weiterzuleiten. 3. Die in Absatz 2 genannte Garantie gilt nicht, wenn ein Richter den verbindlichen Rat annulliert. Im Falle einer Insolvenz, Zahlungseinstellung oder Geschäftseinstellung des Vermieters zahlt BOVAG nur einen Betrag bis zu einem Höchstbetrag von 450 € pro Streitfall aus und die Garantie gilt nur, wenn der Mieter die formellen Pflichten zur Einreichung des Streitfalls erfüllt hat dem Streitbeilegungsausschuss für Fahrzeugvermietung vorlegen, bevor eine solche Situation eintritt.

Artikel 19 - Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters und des Fahrers Die im Vertrag genannten personenbezogenen Daten werden vom Vermieter als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes in einer persönlichen Registrierung verarbeitet. Basierend auf dieser Verarbeitung kann der Vermieter diese Bedingungen umsetzen, den Vertrag ausführen, dem Mieter oder Fahrer optimalen Service und aktuelle Produktinformationen bieten und dem Mieter oder Fahrer personalisierte Angebote unterbreiten. Der Mieter und Fahrer können Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie deren Berichtigung verlangen und Widerspruch einlegen. Wenn es um Direktmailing geht, wird ein solcher Protest immer berücksichtigt.

Artikel 20 – Anwendbares Recht Diese Vereinbarung unterliegt niederländischem Recht, es sei denn, aufgrund zwingenden Rechts gilt das Recht eines anderen Landes

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Warum einen Elektroroller, Rollator oder Dreirad mieten?

Das Mieten eines Mobilitätsrollers, eines Rollators oder eines angepassten Dreirads bietet eine flexible und praktische Lösung für verschiedene Situationen, sei es ein vorübergehender Bedarf an zusätzlicher Unterstützung oder die Optimierung Ihrer Mobilität und Ihres Komforts. Es kann eine ideale Wahl für Menschen sein, die vorübergehend zusätzliche Hilfe benötigen, beispielsweise nach einer Operation, während einer Rehabilitationsphase, im Urlaub oder einfach, um die täglichen Aktivitäten ein wenig zu erleichtern. Wenn Sie sich für die Miete statt für den Kauf entscheiden, können Sie die Geräte genau für den Zeitraum nutzen, den Sie benötigen, ohne langfristige Verpflichtungen. Dadurch wird die Miete nicht nur finanziell vorteilhafter, sondern auch deutlich flexibler und besser auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.

Für diejenigen, die regelmäßig reisen oder in den Urlaub fahren, bietet die Anmietung eine Lösung, da sie bequem einen Elektroroller, einen Rollator oder ein Dreirad an Ihr Ziel bringen können. Dadurch entfallen der Kauf und der lästige Transport, sodass Sie im Urlaub ein komfortables und stressfreies Erlebnis genießen können. Darüber hinaus können sich Ihre Mobilitätsbedürfnisse im Laufe der Zeit ändern. Mieten bietet hier eine Lösung.

Unser Mietservice stellt sicher, dass Sie stets Zugriff auf hochwertiges und gepflegtes Equipment haben. Der Mietvorgang ist einfach und sorgenfrei; Sie wählen das gewünschte Produkt aus, vereinbaren die Mietdauer und zahlen die Anzahlung online. Nach Erhalt der Ausrüstung können Sie sofort die zusätzliche Unterstützung genießen, die Sie benötigen. Und nach Ende der Mietzeit geben Sie die Ausrüstung einfach zurück und erhalten Ihre Kaution zurück, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

Fazit in Kürze:

Kurz gesagt bietet die Anmietung eine flexible, kosteneffiziente und praktische Möglichkeit, Ihren vorübergehenden Mobilitäts- und Unterstützungsbedarf zu decken, sodass Sie Ihre täglichen Aktivitäten und Abenteuer weiterhin sorgenfrei genießen können.

Wie miete ich einen Elektroroller?

Bei uns können Sie schnell und einfach einen Elektroroller mieten, ideal für die Rehabilitation oder den vorübergehenden Einsatz. Ganz gleich, ob Sie sich von einer Operation oder einer Verletzung erholen oder einfach vorübergehende Unterstützung benötigen: Wir sorgen dafür, dass Sie schnell und einfach einen hochwertigen Mobilitätsroller mieten können.

Der Vorgang beginnt mit der Auswahl des gewünschten Mietzeitraums auf der Seite der Elektroroller: Klicken Sie hier. Dies kann sowohl online als auch in unserem Showroom erfolgen. Sobald Sie den Mietzeitraum ausgewählt haben, wird die Anzahlung automatisch Ihrer Bestellung hinzugefügt. Selbstverständlich erhalten Sie diese Kaution nach Ablauf der Mietzeit zurück, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend geben Sie Ihre Daten ein und fahren mit dem Zahlungsvorgang fort.

Nach Abschluss der Bestellung können Sie den Elektroroller an dem von Ihnen eingegebenen Datum in unserem Ausstellungsraum abholen: Bovenkruier 2, Sint Nicolaasga, 8521MG.

Unser Service ist darauf ausgerichtet, es Ihnen so einfach wie möglich zu machen. Während Ihrer Rehabilitation müssen Sie sich keine Sorgen um die Mobilität machen. Mit einem gemieteten Mobilitätsroller haben Sie die Unterstützung, die Sie brauchen, genau dann, wenn Sie sie brauchen. Wenn Sie feststellen, dass Sie den Elektroroller länger als ursprünglich geplant benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren, um die Mietdauer zu verlängern. Mit der Unterstützung unseres Elektrorollers sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Rehabilitation ohne Unterbrechung fortsetzen können.

Wie miete ich ein (angepasstes) Dreirad?

Wie miete ich ein angepasstes Dreirad?

Das Mieten eines angepassten Dreirads ist eine einfache und angenehme Möglichkeit, Mobilität und Freiheit zu erleben, egal ob Sie im Urlaub sind, vorübergehend ein Ersatztransportmittel benötigen, es einmal erleben möchten oder einfach nur eine unbeschwerte Fahrt genießen möchten. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Mieten eines maßgeschneiderten Dreirads.

1. Entdecken Sie unser Sortiment

Entdecken Sie unser Angebot an maßgeschneiderten Dreirädern. Unsere Website bietet einen Überblick über verschiedene Modelle, die auf unterschiedliche Bedürfnisse und Vorlieben zugeschnitten sind. Ob Sie ein Dreirad für den Urlaub, als vorübergehenden Ersatztransport oder als Alternative zum normalen Fahrrad suchen, Sie werden mit Sicherheit ein Modell finden, das zu Ihnen passt. Wenn Sie Fragen haben oder Beratung benötigen, können Sie uns gerne per E-Mail oder Telefon kontaktieren.

2. Wählen Sie Ihren Mietzeitraum

Bestimmen Sie die Dauer Ihrer Mietdauer, die zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen variieren kann. Dies ist ideal für einen Urlaub oder einen vorübergehenden Bedarf. Es ist sinnvoll, die Mietdauer an Ihre Pläne und Aktivitäten anzupassen, damit Sie den Aufenthalt in vollen Zügen genießen können, ohne sich Sorgen um die Mobilität machen zu müssen.

3. Geben Sie Ihre Online-Bestellung auf

Geben Sie Ihre Bestellung einfach über unsere Website auf. Wählen Sie zunächst das angepasste Dreirad aus , das Sie mieten möchten. Geben Sie dann den Mietzeitraum ein. Gehen Sie anschließend zu Ihrem Warenkorb und klicken Sie auf „Bezahlen“. Hier können Sie Ihre Daten eingeben. Während des Bestellvorgangs wird die Anzahlung automatisch zu Ihrem Gesamtbetrag addiert. Diese Kaution wird nach der Mietzeit zurückerstattet, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

4. Abholung des Dreirads

Zum vereinbarten Termin können Sie Ihr maßgeschneidertes Dreirad in unserem Ausstellungsraum abholen: Bovenkruier 2, Sint Nicolaasga, 8521MG. Vergessen Sie nicht, einen gültigen Ausweis mitzubringen.

5. Genießen Sie Ihre Zeit mit dem Dreirad

Nach der Abholung Ihres Dreirads erhalten Sie alle notwendigen Informationen zur Nutzung und eventuellen Anpassungen. Egal, ob Sie eine entspannte Fahrt durch die Natur unternehmen, auf einen lokalen Markt gehen oder einfach nur durch die Nachbarschaft radeln, unsere Dreiräder bieten Ihnen die Stabilität und den Komfort, die Sie brauchen.

6. Rückgabe des Dreirads

Am Ende der Mietzeit können Sie das Dreirad in unserem Ausstellungsraum zurückgeben. Stellen Sie sicher, dass das Fahrrad in gutem Zustand zurückgegeben wird. Nach der Besichtigung wird Ihnen die Kaution zurückerstattet, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie bei uns ein angepasstes Dreirad mieten, haben Sie die Freiheit und Flexibilität, Ihre Fahrten zu genießen, egal ob Sie im Urlaub sind, vorübergehend ein Ersatztransportmittel benötigen oder eine alternative Möglichkeit zum Radfahren suchen. Wir sorgen dafür, dass der Prozess reibungslos verläuft, damit Sie sich auf Spaß und Abenteuer konzentrieren können.

Wie miete ich einen Rollator?

Bei uns können Sie schnell und einfach einen Gehwagen mieten, ideal für die Rehabilitation oder den vorübergehenden Einsatz. Ganz gleich, ob Sie sich von einer Operation oder einer Verletzung erholen oder einfach vorübergehende Unterstützung benötigen: Wir sorgen dafür, dass Sie schnell und einfach einen hochwertigen Rollator mieten können.

Der Prozess beginnt mit der Auswahl des Mietzeitraums auf der Wandererseite: Klicken Sie hier. Dies kann sowohl online als auch in unserem Showroom erfolgen. Sobald Sie den Mietzeitraum eingegeben haben, wird die Kaution automatisch gutgeschrieben. Diese Kaution erhalten Sie selbstverständlich nach der Mietzeit zurück (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind). Anschließend geben Sie die Bestellung auf, indem Sie Ihre Daten eingeben. Anschließend fahren Sie mit dem Bezahlvorgang fort.

Nach Abschluss der Bestellung ist es Zeit, den Rollator in unserem Ausstellungsraum abzuholen: Bovenkruier 2, Sint Nicolaasga, 8521MG. Sie können den Wanderer zum eingegebenen Termin abholen.

Unser Service ist darauf ausgelegt, es Ihnen so einfach wie möglich zu machen. Während Ihrer Rehabilitation müssen Sie sich keine Sorgen um die Mobilität machen. Mit einem gemieteten Rollator haben Sie die Unterstützung, die Sie brauchen, genau dann, wenn Sie sie brauchen. Wenn Sie merken, dass Sie den Rollator länger als ursprünglich geplant benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren, um die Mietdauer zu verlängern. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Rehabilitation mit der Unterstützung unseres Gehwagens ohne Unterbrechung fortsetzen können.

Kann ich länger als eine Woche mieten?

Ja, Sie können unsere Produkte selbstverständlich auch länger als eine Woche mieten, sofern die gewünschten Termine für das Produkt Ihrer Wahl verfügbar sind. Das ist tatsächlich viel günstiger ! Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig über unsere Website zu buchen, damit Sie sicher sein können, dass das Dreirad, der Elektroroller oder der Rollator während der gesamten Mietdauer verfügbar ist.

Was ist beim Mieten eines Produkts zu beachten?

Für die Anmietung eines unserer Dreiräder, Elektroroller oder Rollatoren ist relativ wenig Aufwand erforderlich. Der Vorgang ist einfach und schnell. Sie beginnen mit der Auswahl des gewünschten Produkts über unsere Website oder durch einen Besuch in unserem Showroom. Sobald Sie Ihre Wahl getroffen haben, geben Sie einfach Ihre Daten ein und schließen Sie die Miete ab, indem Sie die Anzahlung und den Mietpreis online bezahlen (alles in derselben Transaktion). Anschließend können Sie das Dreirad, den Rollator oder den Elektroroller zum vereinbarten und angegebenen Termin abholen. Bei der Abholung des gemieteten Produkts erstellen wir eine Kopie Ihres Personalausweises, die wir sicher aufbewahren und entfernen, sobald das Produkt an uns zurückgegeben wird. Dies gewährleistet ein reibungsloses und sicheres Mieterlebnis.

Wie teuer ist die Miete?

Den Preis aller unserer Produkte finden Sie ganz einfach auf dieser Seite: Alle Produkte.

Hier haben wir eine Übersicht über unser gesamtes Sortiment zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen können, wie hoch die Kosten für die einzelnen Artikel sind. Wir wissen, dass Klarheit und Transparenz wichtig sind, wenn Sie ein Produkt mieten möchten. Deshalb stellen wir sicher, dass alle Preise aktuell sind und korrekt angezeigt werden.

Wenn Sie überlegen, ein Produkt für einen längeren Zeitraum zu mieten, erhalten Sie einen großen Rabatt auf den Tagespreis. Langzeitmieten sind preislich attraktiver und wir möchten sicherstellen, dass Sie das beste Angebot erhalten, das Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget entspricht. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um die Möglichkeiten zu besprechen. Rabatte für längere Zeiträume werden der Website automatisch hinzugefügt !

Sie erreichen uns bequem per E-Mail oder Telefon. Unser Team beantwortet gerne Ihre Fragen und unterbreitet Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, basierend auf der Länge der Mietdauer und dem spezifischen Produkt, das Sie sich vorstellen.

Kann das Produkt versendet werden?

Der Standardprozess für unsere Mietprodukte ist die Abholung vor Ort. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, uns persönlich zu besuchen und das Produkt in Empfang zu nehmen. Sie können auch vor Ort Fragen stellen oder zusätzliche Informationen zur Verwendung Ihres Kaufs einholen. Wir verstehen jedoch, dass nicht jeder die Möglichkeit hat, vorbeizukommen, oder dass es Situationen gibt, in denen es bequemer ist, das Produkt geliefert zu bekommen.

Wenn Sie also eine Versandoption bevorzugen, sind wir offen für ein Gespräch über die Optionen, die Ihren Anforderungen am besten entsprechen. Wir bieten Lösungen und denken gerne mit Ihnen mit. Sie können uns ganz einfach erreichen, indem Sie eine E-Mail an info@scootmobiel.frl senden und Ihre Anfrage und Ihre spezifischen Wünsche angeben. Wir sind bestrebt, Ihre Nachricht so schnell wie möglich mit geeigneten Optionen zu beantworten. Es fallen zusätzliche Kosten an, da es sich hierbei nicht um einen Standardprozess handelt

Sie können uns auch telefonisch unter 06-23 56 58 43 erreichen. Unser Team steht Ihnen gerne für Fragen und Beratung zur Verfügung. Ganz gleich, ob Sie die Lieferzeiten, die geltenden Versandkosten oder die Art und Weise erfahren möchten, wie wir dafür sorgen, dass Ihr Produkt sicher und unbeschädigt ankommt – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten, damit Sie Ihren Mobilitätsroller, Rollator oder angepassten Dreirad sorgenfrei genießen können. Ganz gleich, ob Sie sich für die Abholung vor Ort oder den Versand entscheiden, wir tun unser Möglichstes, um Ihre Erwartungen zu erfüllen und Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Wir freuen uns darauf, Ihnen dabei zu helfen, die ideale Lösung für Ihre Situation zu finden.

Kann ich ein Produkt für die Rehabilitationsphase mieten?

Ja, Sie können selbstverständlich ein Produkt für Ihren Rehabilitationsprozess mieten. Wir verstehen, dass die Genesung Zeit und Geduld erfordert und dass Mobilität in dieser Zeit von entscheidender Bedeutung sein kann. Wenn Sie ein Produkt zunächst für mehrere Wochen mieten, aber feststellen, dass Sie es für einen längeren Zeitraum benötigen, können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen. Wir sind flexibel und bereit, die Mietdauer an Ihr Genesungstempo und Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen.

Dies gilt insbesondere für unsere Mobilitätsroller und Gehhilfen , die speziell darauf ausgelegt sind, Ihnen maximalen Komfort und Unterstützung während Ihrer Rehabilitation zu bieten. Unser Angebot an diesen Produkten ist breit gefächert, sodass eine Erweiterung möglich ist. Aufgrund der kleineren Auswahl unserer Dreiräder kann es jedoch zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit kommen. Dennoch geben wir stets unser Bestes, um eine passende Lösung für Sie zu finden, damit Sie auch in diesem Bereich während Ihrer Genesung die richtige Unterstützung erhalten.

Wenn Sie also merken, dass Ihre Rehabilitation länger dauert als erwartet, oder dass Sie mehr Zeit benötigen, um sich vollständig zu erholen, sind wir bereit, die Mietdauer Ihres Elektrorollers, Rollators oder eventuell Ihres Dreirads zu verlängern. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass Sie für die Zeit, die Sie brauchen, um wieder auf die Beine zu kommen, genau das Produkt haben, das Sie brauchen. Unser Ziel ist es, Ihre Genesung mit den richtigen Mobilitätshilfen so reibungslos und angenehm wie möglich zu gestalten.